Neue EU-Schwellenwerte ab 1.1.2010

Die EU-Kommission hat per Verordnung vom 30.11.2009 die Schwellenwerte für die Anwendung des europäischen Vergaberechts herabgesetzt. 

 

Die von der Kommission der Europäischen Union festgelegten wichtigen Schwellenwerte für die Anwendung des europäischen Vergaberechts sind für Bauvergaben von bisher 5.150.000 Euro auf 4.845.000 Euro und für sonstige Liefer- und Dienstleistungen von bisher 206.000 Euro auf 193.000 Euro (bzw. 125.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster und oberer Bundesbehörden) gesunken.

 

Für Sektorenauftraggeber gelten Schwellenwerte von 4.845.000 Euro für Bauvergaben (vormals 5.150.000 Euro) und 387.000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungen (vormals 412.000 Euro).

 

Die Anpassung erfolgt durch die Verordnung Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 (ABl. EU Nr. L 314 vom 01.12.2009, S. 64).
 

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