Allgemeinverfügung des BMWi zur Statistikerhebung von Sektorenauftraggebern

 

In der Sektorenverordnung (SektVO) vom 23.09.2009 wird in § 33 SektVO (Statistik) auf die Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung über die Festsetzung der Modalitäten der statistischen Angaben verwiesen.


Am 03. März 2011 wurde nun diese Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 17.02.2011 zur Erhebung der im Kalenderjahr 2010 vergebenen Aufträge im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 35, Seite 892-893) bekannt gegeben. Sie ist am Tag nach deren Veröffentlichung in Kraft getreten.


Gemäß der Allgemeinverfügung sind Sektorenauftraggeber i. S. v. § 98 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserver- sorgung und der Energieversorgung verpflichtet, bis zum 31. August eines jeden Jahres eine Aufstellung der im vorangegangenen Kalenderjahr vergebenen Aufträge an das BMWi zu übermitteln.

 

Die Allgemeinverfügung des BMWi vom 17.02.2011 finden Sie hier.

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