BMWi schafft Voraussetzungen zur drastischen Senkung der Bürokratiekosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

 

Das Bundeskabinett hat am 27.01.2010 dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten Entwurf der aktualisierten Vergabeverordnung (VgV) zugestimmt. Der Verordnungsentwurf wurde nun dem Bundesrat vorgelegt.

 

Die aktualisierte Vergabeverordnung setzt die novellierten und bereits im Bundesanzeiger veröffentlichten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer- und freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL und VOF) in Kraft und bildet damit den Abschluss der Reformbestrebungen der 16. Legislaturperiode zur Vereinfachung des Vergaberechts.

 

Zwei exemplarisch zu nennende Änderungen, die sich aus der aktualisierten Vergabeverordnung ergeben, sind Verfahrensvereinfachungen bei den zu fordernden Eignungsnachweisen sowie die Möglichkeit, Energieeffizienzkriterien innerhalb des Vergabeverfahres zu berücksichtigen.

 

Das BMWi ist der Auffassung, dass sich durch die geänderte Vergabeverordnung die im Vergabeverfahren entstehenden Bürokratiekosten deutlich senken lassen. Ein Einsparpotenzial bei Vergabeverfahren im Liefer- und Dienstleistungsbereich von bis zu 40 % sei möglich. Dies entspricht einer Verminderung der Bürokratiekosten um mehr als 250 Mio. Euro. Weiteres Einsparpotenzial um bis zu 1,45 Milliarden Euro ergebe sich unter anderem aus der Möglichkeit, im Rahmen der geänderten Vergabeverordnung Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen künftig auf der Vergabeplattform des Bundes zu veröffentlichen sowie Bagatellkäufe bis 500 Euro im Wege eines sogenannten "Direktkaufes" zukünftig ohne aufwändiges Vergabeverfahren tätigen zu können.

Ihr persönlicher Kontakt Anna Schlange-Schöningen
Telefon: +49 089 5116-3176
E-mail schreiben