Neuregelung zur Beschaffung und Verbringung von Militärgegenständen
Bereits im Mai und zuletzt im August dieses Jahres hat die Europäische Union neue Vorschriften für die Beschaffung und innergemeinschaftliche Verbringung von Rüstungsgütern erlassen. Ziel der neuen Richtlinien ist es, die Verteidigungs- und Sicherheitsmärkte offener und transparenter zu machen.
Die Richtlinie 2009/81/EG regelt die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und konkretisiert damit u. a. Art. 296 des EG-Vertrages. Durch sie werden die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG abgeändert. Sie definiert genau, welche Beschaffungen militärischer oder sicherheitsrelevanter Art sind und damit unter die neuen Regelungen fallen. Ihr Ziel ist es, die europäischen Märkte für Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffungen zu öffnen und dabei eine Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern. Schließlich werden für den Verteidigungsbereich Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf 412.000 € und für Bauleistungen auf 5,15 Mio. € festgelegt.
Die Richtlinie 2009/43/EG zielt auf die Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern ab und dient der gegenseitigen Öffnung der Märkte für militärische Gegenstände. Sie soll das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen.
Die Richtlinien sind innerhalb von zwei Jahren in innerstaatliches Recht umzusetzen.

