Bundesrat stimmt den Neuerung der VgV nur unter Vorbehalt zu

 

Der Bundesrat hat in seiner 868. Sitzung am 26. März 2010 beschlossen, der Vergabeverordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nur nach Maßgabe bestimmter Änderungen zuzustimmen.

 

Das heißt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie muss nun erst den Text der neuen VgV gemäß den Vorschlägen des Bundesrats bereinigen und diesen dann erneut dem Bundeskabinett vorlegen. Erst dann kann die neue VgV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dies wird voraussichtlich erst Ende April der Fall sein.

 

Den Beschluss des Bundesrates vom 26.03.2010 finden Sie hier.

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