Das Konjunkturpaket der Bundesregierung
Die Regeln für öffentliche Aufträge in Bayern haben sich mit Wirkung zum 04.03.2009 geändert. Die Bayerische Staatsregierung hat weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Konjunkturpakete beschlossen. Dabei wurden die Wertegrenzen im Vergaberecht teilweise angehoben.
Befristet bis zum 31.12.2010 werden neue Wertegrenzen eingeführt, bis zu denen Beschränkte Ausschreibungen (Baubereich: 1 Mio. EUR, Liefer- u. Dienstleistungsbereich: 100.000 EUR) und Freihändige Vergaben (Bau- bzw. Liefer- u. Dienstleistungsbereich: 100.000 EUR) möglich sind. Wegen der zugespitzten konjunkturellen Lage dürfen die Vergabefristen bei EU-weiten Ausschreibungen verkürzt werden. Die beschlossenen Maßnahmen gelten wie alle Auftragsvergaben des Freistaates und der Kommunen – nicht nur für die, die aus den Konjunkturpakten finanziert werden.
Um Wettbewerb und Transparenz sicherzustellen, sind beispielsweise bei den Beschränkten Ausschreibungen je nach Marktsituation und Auftragswert drei bis acht Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Die Bewerber sind regelmäßig zu wechslen. Bei der Eignungsprüfung kann auf die zeitsparenden Präqualifizierungssysteme im Bau- bzw. Liefer- und Dienstleistungsbereich zurückgriffen werden.
Die Kommunen haben ein Wahlrecht zwischen einer formlosen Markterkundung oder – wie jetzt im staatlichen Bereich eingeführt – einer nachträglichen Veröffentlichung von Auftragsvergaben auf einer zentralen Internetplattform. Behörden des Freistaates Bayern veröffentlichen vergebene Aufträge auf www.vergabe.bayern.de oder www.auftraege.bayern.de, Bundesmaßnahmen werden zusätzlich auf www.bund.de eingestellt. Die Kommunen veröffentlichen ausschließlich auf www.auftreage.bayern.de.
Das Auftragsberatungszentrum Bayern (ABZ), bietet Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich an, sich kostenlos in einer Bieterdatenbank listen zu lassen. Auftraggeber können sich bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben geeignete Bieter vom ABZ benennen lassen.

