EU-Kommission ändert Bekanntmachungsformulare
Die EU-Kommission hat zwei ihrer Formulare zur Bekanntmachung von Vergabeverfahren geändert und ein neues Formular aufgenommen. Betroffen ist die EU-Verordnung 1564/2005 zur Einführung von Standardformularen zur Bekanntgabe öffentlicher Auftragsvergaben.
Neu aufgenommen wurde in Anhang XIV ein Formular zur Verwendung im Rahmen der freiwilligen Ex-ante-Transparenz. Grundlage dieser Veröffentlichungen ist jeweils Art. 3a der Rechtsmittelrichtlinien.
Neu gefasst wurden ferner die Formulare „Bekanntmachung über vergebene Aufträge“ sowie „Bekanntmachung über vergebene Aufträge – Sektoren“ (Anhänge III und IV der Verordnung 1564/2005). Ferner wurden die Anhänge D - Begründung für die Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung - geändert. Hierdurch besteht fortan u. a. die Möglichkeit, die Vergabe eines Auftrags im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu begründen und damit zu erreichen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 101b Abs. 2 GWB dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU endet.
Die geänderten Formulare zur Bekanntmachung vergebener Aufträge sind seit dem 01.12.2009, das neue Formular zur Ex-Ante-Transparenz spätestens ab dem 21.12.2009 zu verwenden. Die Verordnung nebst geänderter bzw. neuer Standardformulare der EU-Kommission finden Sie hier.

