EU-Konsultation zum Thema "Elektronische Signatur und Identifizierung"

 

Im Zeitalter der steigenden Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien durch die Wirtschaft gewinnen Faktoren wie Nutzerfreundlichkeit, Erreichbarkeit, Interkompatibilität, Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme im digitalen Markt zunehmend an Bedeutung.

 

Elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signatur spielen dabei eine wichtige Rolle und werden im privaten und öffentlichen Bereich der EU immer häufiger verwendet.

 

Um deren einfachen, sicheren und technisch kompatiblen Gebrauch - auch grenzüberschreitend - sicher zu stellen bedarf es eines verlässlichen Rechtsrahmens, der den Wünschen und Nöten von Nutzern und Anbietern gleichermaßen gerecht wird.

 

Auf europäischer Ebene scheiterte eine grenzüberschreitende Anwendung bislang sowohl an technischen als auch an rechtlichen Hindernissen. So gibt es beispielsweise keine europaweit gültige gegenseitige Anerkennung der Trustcenter. Insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen Dienstleitungsrichtlinie ist eine grenzüberschreitende Anerkennung elektronischer Signaturen jedoch dringend geboten.

 

Zweck der nunmehr von der EU-Kommission veröffentlichten Konsultation ist es, die Bedeutung der elektronischen Identifizierung, Authentifizierung und Signatur fest zu machen und den Bedarf an Veränderungen in diesem Bereich zur Verbesserung der Konditionen zu identifzieren.

 

Bis zum 15.04.2011 sind alle interessierten Kreise aufgerufen, Ihre Meinung dazu zu äußern. Die Konsultationsbeiträge werden von der EU-Kommission bei der Analyse und Überprüfung der aktuellen eSignatur-Richtlinie einbezogen. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht alle Fragen der Konsultation beantworten müssen sondern sich auf Ihre Interessenschwerpunkte beschränken können.

  

Den Online-Fragebogen in Englischer Sprache finden Sie hier.

 

Ihr persönlicher Kontakt Anna Schlange-Schöningen
Telefon: +49 089 5116-3176
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