Neuauflage der UfAB V erschienen

  

Laut Bekanntmachung der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik ist die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) in einer Neufassung     (UfAB V, Version 2.0) erschienen. Sie berücksichtigt insbesondere die Ergänzungen und Neuerungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen 2009 (VOL/A 2009). Die UfAB unterstützt die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung. Ob Software, Hardware oder sonstige Leistungen – Angebote im IT-Bereich können mit Hilfe dieser Unterlage objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilt werden.
 
Die UfAB V, Version 2.0 unterscheidet sich von ihrer Vorgängerversion durch eine Reihe von Anpassungen. Sie betreffen insbesondere die neue Strukturierung der VOL/A, die Losbildung, Rahmenvereinbarungen, Anforderungen an die Eignung sowie Nachweise der Eignung, Dokumentationspflichten, Veröffentlichungspflichten, die Neustrukturierung der Vergabe- unterlagen sowie den Direktkauf. Dementsprechend wurden verschiedene fachliche Module modifiziert bzw. neu hinzugenommen. Unabhängig von Änderungen der Rechtsnormen wurde ein neues Modul für die Beschaffung von Open Source Software aufgenommen und das Modul zur Vergabe von Beratungsleistungen angepasst. Darüber hinaus wird eine "Mustervereinbarung" für die Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung angeboten.
 
Druckexemplare der UfAB V - Version 2.0 können beim Beschaffungsamt des Bundesministe- riums des Inneren angefordert werden. Weitere Informationen, die neue UfAB V - Version 2.0 als PDF, die Mustervereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung sowie eine UfAB-Historie finden Sie unter: http://www.cio.bund.de/DE/IT-Angebot/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html.
 

 

Ihr persönlicher Kontakt Anna Schlange-Schöningen
Telefon: +49 089 5116-3176
E-mail schreiben