Neue IT-Einkaufsbedingungen für die öffentliche Hand
Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) haben einen neuen EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikations- technologie verabschiedet.
Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und –software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung und ergänzt den bereits existierenden EVB-IT-Systemvertrag aus dem Jahr 2007. Mit dem neuen Systemlieferungsvertrag soll eine Lücke bei der Beschaffung von IT-Systemen geschlossen und die Voraussetzung für einen rechtssicheren Einkauf sowie ein transparentes Vergabeverfahren geschaffen werden. Die Vertragsmuster legen die Rahmenbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen fest und sind für die Bundesbehörden verbindlich. Auch Länder und Kommunen wenden die Regelungen überwiegend an.
Weitere Informationen zu den Vertragstypen erhalten Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für die Informationstechnik.

