Neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2012 - Besonderheit für Deutschland
Die EU-Kommission hat durch Verordnung vom 30.11.2011 die EU-Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag europaweit auszuschreiben ist, neu festgesetzt.
Danach betragen die neuen Schwellenwerte ab 01.01.2012 :
- Für Bauaufträge: 5.000.000 Euro
- Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 Euro
- Für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 400.000 Euro
- Für Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 130.000 Euro.
Für Deutsche Auftraggeber gibt es jedoch eine Besonderheit zu beachten: Zwar entfalten EU-Verordnungen in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung, ohne dass es einer Umsetzung in nationales Recht bedürfte. Da aber die Verordnung zur Vergabe Öffentlicher Aufträge (VgV) mit den in § 2 festgelegten Schwellenwerten strengere Vorschriften enthält, gelten die dort geregelten Schwellenwerte zunächst für Auftraggeber in Deutschland weiter, bis die VgV durch den Gesetzgeber an die neuen Schwellenwerte angepasst wurde. Aufgrund des erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens ist mit einer Anpassung jedoch nicht vor Februar 2012 zu rechnen.
Bis auf den Schwellenwert für Sektorenauftraggeber, der aufgrund der dynamischen Verweisung in § 1 Abs. 2 SektVO unmittelbar gilt, gelten daher zunächst die momentan gültigen Schwellenwerte (Bau: 4,845 Mio. Euro; Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 193.000 Euro; obere und oberste Bundesbehörden 125.000 Euro) bis zur Umsetzung der neuen Schwellenwerte in der VgV fort.
Die Verordnung Nr. 1251/2011 der EU-Kommission vom 30. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren finden Sie hier.

