Verlängerung der Maßnahmen zum Konjunkturpaket für Kommunen in Bayern

 

Die Geltungsdauer der erhöhten Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben wurde für kommunale Auftraggeber um ein weiteres halbes Jahr bis zum 31.12.2011 verlängert. Dies gilt auch für die dabei festgelegten Veröffentlichungspflichten.

 

Damit wird die vorhergehende Bekanntmachung zur Geltungsdauer der erhöhten Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben aus dem Konjunkturpaket II vom 23.11.2010 erneut verlängert.

 

Die entsprechende Änderungsbekanntmachung wurde am 17.06.2011 im Bayer. Staatsanzeiger und am 29.06.2011 im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht. Den Text der Veröffentlichung im Allgemeinen Ministerialblatt finden Sie hier.

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