Fortgeltung der Regelungen zum Konjunkturpaket-II für kommunale Auftraggeber in Bayern bis zum 30.06.2011

 

Der Bayerische Ministerrat hat am 23.11.2010 eine Änderung der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 03.03.2009 über die „Beschleunigung von Vergabeverfahren   in den Jahren 2009 und 2010“ beschlossen. Damit wird die Geltungsdauer der erhöhten Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben aus dem Konjunkturpaket II für kommunale Auftraggeber um ein halbes Jahr bis zum 30.06.2011 verlängert.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt können daher weiterhin Beschränkte Ausschreibungen von Bauaufträgen bis zu einem Wert von 1,00 Mio € und von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen     (im Falle einer Anwendung der VOL/A) bis zu einem Wert von 100.000 € eingeleitet werden. Freihändige Vergaben sind bis zu einem Auftragswert von 100.000 € zulässig.
Maßgeblich für den Stichtag ist jeweils die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

 

Die Übergangszeit von einem halben Jahr wird dazu genutzt werden, die praktischen Erfahrungen mit dem beschleunigten Vergabeverfahren auszuwerten. Erst nach Abschluss dieser Evaluierung wird über die dauerhafte Höhe der Wertgrenzen entschieden werden.

 

Die Änderungsbekanntmachung wurde im Dezember im Bayerischen Staatsanzeiger sowie im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMbl 2010, Heft 13, S. 393) veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass die Änderungsbekanntmachung nur kommunale Auftraggeber betrifft.

Ihr persönlicher Kontakt Sabine Tauber
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