Öffentliche Ausschreibungen zur WM 2022 in Katar

  

Die FIFA hat Anfang Dezember 2010 das Königreich Katar zum Ausrichter der Fußball-WM 2022 erklärt. Bei einem gemeinsamen Treffen am 16.12.2010 haben sich Bundeswirtschaftsminister Brüderle und der katarische Finanzminister Kamal dafür ausgesprochen, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Katar zu vertiefen. Dabei äußerte Brüderle, „die Infrastrukturvorhaben im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar seien für deutsche Unternehmen wichtige Meilensteine“ (Quelle: Pressemitteilung des BMWi vom 16.12.2010).
 
Und Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil ist überzeugt: "Bayerische Unternehmen, gerade auch Mittelständler, können ihre internationalen Erfahrungen sehr erfolgreich bei Großprojekten wie der Fußball-WM 2022 in Katar ins Spiel bringen. Bayerische Unternehmen waren ganz wesentlich am Erfolg der Fußball-WM in Südafrika beteiligt. Ein großer Teil des Auftragsvolumens an deutsche Unternehmen ging damals nach Bayern. Ich freue mich darauf, dieses Potenzial auch in Katar zu bewerben. Wir werden uns in Doha mindestens so professionell präsentieren, wie der FC Bayern."(Quelle: Pressemitteilung des STMWIVT vom 18.03.2011)
 
Nach einem Bericht der German Trade and Invest (GTAI) vom 21.12.2010 wird allein für den Neu- und Ausbau der bestehenden Stadien das Auftragsvolumen auf rund 3 Mrd. USD geschätzt. Hinzu kommen Investitionen im Rahmen eines geschätzten zweistelligen Milliardenbetrages für Infrastrukturprojekte im Umfeld der Stadien sowie für den anschließenden Rückbau einiger Stadien bzw. deren Abbau und Wiederaufbau in anderen Ländern. Des weiteren ist in den kommenden 5 Jahren damit zu rechnen, dass laufende oder geplante Projekte zügiger vorangebracht werden. Dies betrifft u. a. Großprojekte wie die Errichtung eines Schienennetzes (25 Mrd. USD), eines neuen Flughafens (11 Mrd. USD) und eines neuen Tiefseehafens (5,5 Mrd. USD) und dürfte einem dreistelligen Milliardenbetrag entsprechen.
 
Informationen zum Vergaberecht in Katar
 
In Ihrem Bericht vom 21.12.2010 weist die GTAI auf einige wichtige Informationen hin, die es für die Teilnahme an Ausschreibungen in Katar zu beachten gilt: Als Mittler zwischen den staatlichen Behörden und den Bewerbern dient das Central Tenders Committee (CTC - www.ctc.gov.qa), welches für die Veröffentlichung der öffentlichen Aufträge sorgt und eine objektive Empfehlung hinsichtlich des günstigsten und den Anforderungen entsprechenden Angebots treffen soll. Das Gesetz kennt grundsätzlich drei Arten von öffentlichen Aufträgen: den general tender, den limited tender und den local tender. General tender ist die normale Art der Ausschreibung, bei der sowohl eine nationale, als auch eine internationale Ausschreibung erfolgen kann. Diese Entscheidung steht im Ermessen der ausschreibenden Behörde. Nur in Ausnahmefällen soll ein limited tender ausgeschrieben werden. Für einen solchen Auftrag können sich nur Unternehmen bewerben, die bereits vom CTC auf ihre Zuverlässigkeit und Finanzkraft überprüft wurden und die dann explizit vom CTC angesprochen werden. Ein local tender betrifft nur solche Aufträge, deren Wert 1 Mio. QR nicht übersteigt. Diese werden in der Regel nur auf nationaler Ebene ausgeschrieben, und es sind zumeist nur lokale Firmen zugelassen. Aufträge die im Wege des general tender auf internationaler Ebene ausgeschrieben werden, werden durch die Botschaften bekannt gemacht. Darüber hinaus werden Bekanntmachungen auch in den örtlichen Medien veröffentlicht.
 

Ihr persönlicher Kontakt Anna Schlange-Schöningen
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