Bayerisches Landesrecht und Verwaltungsvorschriften


Unter dem Link www.vergabeinfo.bayern.de finden Sie die für Vergabeverfahren nach bayerischem Landesrecht zu beachtenden Regelungen. Dort finden Sie neben allgemeinen Informationen zu Vergaben von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie freiberuflichen Dienstleistungen auch Detailinformationen zu Vergaben im kommunalen Bereich sowie zu Themen wie Nachprüfungseinrichtungen, Statistik und Publikationen.

Auf folgende Regelungen möchten wir Sie besonders hinweisen: 

 

  • Für staatliche Auftraggeber: Als Reaktion auf die erheblichen Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft und die Notwendigkeit eine Vielzahl von Beschaffungen, insbesondere für Material, das im Gesundheitsbereich oder für Einsatzkräfte sowie zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung benötigt wird, hat die Bayerische Staatsregierung die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) mit Inkrafttreten zum 26.03.2020 angepasst. Im Einzelnen sind für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen staatlicher Auftraggeber nach der UVgO eine dauerhafte Erhöhung von Wertgrenzen (1.), die vorübergehende weitergehende Erhöhung der Wertgrenzen (2.) und eine weitere langfristige Erleichterung (3.) vorgesehen. Weitergehende Informationen finden Sie hier.
     
  • Für kommunale Auftraggeber sind die Grundsätze der Vergabe von Aufträgen in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek) vom 31. Juli 2018 festgelegt.
    Die erhöhten Wertgrenzen der VVöA wurden für kommunale Beschaffungen im Unterschwellenbereich mit der Änderungsbekanntmachung vom 7. Juli 2020 in die IMBeK übernommen.
     
  • Neben diesen grundlegenden Regelwerken finden sich darüber hinaus weitere zu beachtende Vorschriften, wie etwa die "Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" aus dem Jahr 2009, die u. a. die Berücksichtigung von Energieeffizienzaspekten in allen Phasen eines Vergabeverfahrens, die Anwendung des Lebenszykluskostenprinzips bei der Wertung der Angebote sowie der Verpflichtung der Bieter zur Vorlage eines Zertifikats bei der Beschaffung von Holzprodukten thematisieren.

 

Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht in Bayern finden Sie außerdem in unserer Übersicht "Vergabenews aus den Bundesländern".

 

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
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