Bayerisches Landesrecht und Verwaltungsvorschriften
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die für Vergabeverfahren nach bayerischem Landesrecht zu beachtenden Regelungen: http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/themen/vergabe-vertragswesen/16720/. Dort finden Sie u. a. auch die Einführungserlasse zur Geltung der 1. Abschnitte der neuen VOL/A und VOB/A bei Unterschwellenvergaben.
Auf folgende Regelungen möchten wir Sie besonders hinweisen:
- Beachtenswert ist zum einen die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 14. Oktober 2005 in der Fassung vom 20. Dezember 2011 (Az. IB3-1512.4-138).
- Seit dem 15.05.2009 sind ferner die überarbeiteten "Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. bei der Berücksichtigung von Energieeffizienz- aspekten in allen Phasen eines Vergabeverfahrens, der Anwendung des Lebenszyklus- kostenprinzips bei der Wertung der Angebote sowie der Verpflichtung der Bieter zur Vorlage eines Zertifikats bei der Beschaffung von Holzprodukten.
Diese und viele weitere wichtige Bestimmungen zum öffentlichen Auftragswesen in Bayern finden Sie auch in unserer nebenstehend zum Download bereit gestellten Übersicht.

