Nationales Recht auf Bundesebene
Im nationalen Recht auf Bundesebene finden sich die wichtigsten Vorschriften zum Vergaberecht im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), in den jeweiligen Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF sowie in der neuen Sektorenverordnung (SektVO).
Die Sektorenverordnung hat die Bundesregierung am 23.09.2009 beschlossen. Die SektVO tritt an die Stelle der für Sektorenauftraggeber geltenden Regelungen der VgV und der 3. und 4. Abschnitte von VOB/A und VOL/A. Erstmals werden nun in einer Verordnung die Vergaberegeln für Auftraggeber aus den Sektorenbereichen zusammengefasst.
Im Oktober und Dezember 2009 wurden zudem die neue VOB/A 2009, die neu gefasste VOL/A sowie die VOF 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Redaktionelle Fehler in der neuen VOL/A und VOB/A wurden zwischenzeitlich korrigiert und die Berichtigungen am 26.02. bzw. 05.03.2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Am 10.06.2010 wurde schließlich die Verordnung zur Anpassung der Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit Inkrafttreten der abgeänderten VgV am 11.06.2010 treten gleichzeitig die novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF in Kraft. Das heißt, ab dem 11.06.2010 sind für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nur noch die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen anzuwenden.
Zu beachten ist, dass nur bei Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte die Vorschriften des GWB, der VgV sowie der VOL/A, VOB/A und VOF in Gänze gelten. Maßgeblich für die Vergabe unterhalb der Schwellenwerte sind insbesondere das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder sowie Verwaltungsvorschriften und Erlasse der einzelnen Bundesländer. Für nationale Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte bedarf es für die Geltung der 1. Abschnitte der neuen VOL/A und VOB/A erst eines Einführungserlasses. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Einführungserlasse am 10.06.2010 mit Wirkung zum 11.06.2010 verkündet. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich zur Geltung des 1. Abschnitts der VOL/A mit Rundschreiben vom 10.06.2010 geäußert. In Bayern wurden die Einführungserlasse am 25.06.2010 mit Wirkung ab 01.07.2010 verkündet. Die Einführungserlasse finden Sie hier.
Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Stand: 25.05.2009)
- Vergabeverordnung (VgV) (Stand: 20.04.2009)
- Verordnung zur Anpassung der VgV und der SektVO (Stand: 10.06.2010)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 2009)(Stand: 20.11.2009)
und Berichtigung der VOL/A 2009 (Stand: 19.02.2010) - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB 2009) - korrigierte Fassung (Stand: 31.07.2009)
- Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF 2009) (Stand: 18.11.2009)
- Sektorenverordnung (SektVO) (Stand: 23.09.2009)
- Bundeshaushaltsordnung (BHO) (Stand: 29.07.2009)
- Gesetz über die Grundsätze des Haushalts (HGrG) (Stand: 31.10.2006)

