Saubere Straßenfahrzeuge - Bundesrat beschließt Änderungen der VgV und SektVO


22.03.2011: Der Bundesrat hat in seiner 881. Sitzung am 18.03.2011 beschlossen, der Verordnung über die Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung zuzustimmen. Durch die Änderungen werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/33/EG vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist es, die Markteinführung sauberer und energieeffizienter Straßenverkehrsfahrzeuge zu fördern, indem öffentliche Auftraggeber und Unternehmen bei der Beschaffung von Straßenverkehrsfahrzeugen den über deren gesamte  Lebensdauer anfallenden Energieverbrauch und die Umweltaus- wirkungen berücksichtigen. Über die Richtlinie hatten wir im Dezember 2010 bereits berichtet.

 

Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die mit der Verordnung angestrebte Förderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge durch Berücksichtigung von Umweltstandards bei der Vergabe öffentlicher Beschaffungsaufträge. Grundsätzlich positiv bewertet wurde dabei die Schaffung eines monetären Bewertungsinstrumentariums zur Berücksichtigung von Umweltstandards bei der Zuschlagserteilung.

 

Kritik äußerte der Bundesrat hingegen im Hinblick auf das vorgeschriebene Verfahren zur Berechnung der Emissionen für die gesamte Lebensdauer für schwere Nutzfahrzeuge und Busse, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG fallen. Der Bundesrat hat daher die Bundesregierung aufgefordert, ein geeignetes Verfahren für die Berechnung der Emissionen der genannten Fahrzeuge bekanntzugeben. Zudem forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Lärmemission von Fahrzeugen als Umweltauswirkung, die bei der Beschaffung zu berücksichtigen sei, in geeigneter Form in die Verordnung aufzunehmen.

 

Den Beschluss des Bundesrates vom 18.03.2011 finden Sie hier.

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