Neue Regelungen zur Beschaffung von Straßenfahrzeugen seit 05.12.2010


13.12.2010: Seit dem 05.12.2010 sind bei der öffentlichen Beschaffung von Straßenfahrzeugen deren Umwelt- und Energieeigenschaften zu berücksichtigen.

 

Dies ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, welche verlangt, dass öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Betreiber von Personenverkehrsdiensten beim Kauf von Fahrzeugen die Umwelt- und Energieauswirkungen über die gesamte Lebensdauer berücksichtigen. Eine Berücksichtigung kann entweder über die technischen Spezifikationen oder über die Zuschlagskriterien erfolgen.  Die Richtlinie enthält zudem für die konkrete Berechnung der Umwelt- und Energieauswirkungen eine Erläuterung zur Berechnungsmethode sowie Datengrundlagen.

 

Die Richtlinie war bis zum 04.12.2010 in nationales Recht umzusetzen, ansonsten gilt sie unmittelbar. In Deutschland müssen hierfür die VgV und die SektVO geändert werden. Da eine Änderung dieser Vorschriften voraussichtlich erst im Frühjahr 2011 erfolgen kann, gilt die Richtlinie seit dem 05.12.2010 zunächst direkt.

 

Den Text der EU-Richtlinie 2009/33/EG finden Sie hier.

 

Die EU hat außerdem für private und öffentliche Beschaffer ein "Clean Vehicle Portal" entwickelt. Dieses Portal hat zum Ziel, die Nachfrage nach sauberen und energieeffizienten Straßenfahrzeugen zu festigen und den Herstellern Anreize zu bieten, um in die Entwicklung von Fahrzeugen mit geringem Energieverbrauch, CO2- und Schadstoffausstoß zu investieren. Das Clean Vehicle Portal finden Sie hier.

Ihr persönlicher Kontakt Angelika Höß
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