Vermehrte Auskunftsbegehren über vergebene Aufträge


24.06.2014: In letzter Zeit gab es vermehrt Anfragen privater Anbieter an öffentliche Auftraggeber, die darauf gerichtet waren, Informationen über abgeschlossene Vergabeverfahren zu erlangen. Die Auftraggeberseite sah sich verunsichert darüber, ob und in welchem Umfang sie die Informationsgesuche zu bedienen haben. Die Auskunftsbegehren der überwiegend kommerziellen Anbieter werden in der Regel mit Verweis auf das Landespressegesetz, das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) und nicht zuletzt auf den Rundfunkstaatsvertrag begründet. Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg (MWE) hat nunmehr in einem Schreiben an die Landesbehörden seine Rechtsauffassung über den Umgang mit derartigen Anfragen mitgeteilt. Das MWE lehnt einen Auskunftsanspruch nach dem Rundfunkstaatsvertrag entschieden ab. Grund: Kommerzielle Kommunikation fällt grundsätzlich nicht unter journalistisch-redaktionelle gestaltete Angebote. Auskunftsansprüche aus Landespresserecht oder nach dem AIG sieht das MWE ebenfalls als nicht gegeben an.

Das Informationsschreiben des MWE finden Sie unter:
www.abst-brandenburg.de/index.php?content_sprache=de&ordner_alias=Aktuelles&seiten_alias=News.

 

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