BDI: „Ungewöhnliches Wagnis“ wieder in Grundsätze § 97 GWB aufnehmen!


18.08.2015: Der BDI hat umfangreich zur Modernisierung des deutschen Vergaberechts Stellung genommen. U.a. fordert er, dass die 2009 in der VOL/A gestrichene Vorgabe „ kein ungewöhnlichen Wagnis in der Leistungsbeschreibung“ wieder in die Grundsätze des deutschen Vergaberechts aufgenommen werden sollte. Die Rechtsprechung zu diesem Thema habe nicht der Argumentation des Bundeswirtschaftsministeriums gefolgt, wonach das Verbot des ungewöhnlichen Wagnis in den „Nicht-Diskriminierungsgrundsätzen weiterlebe. Da die VOB/A weiterhin das Verbot enthält und in summa keine Unterschiede zu den Lieferleistungen erkennbar sind, sei die Forderung nur folgerichtig. Die weitere Stellungnahme des BDI enthält u.a.:

  • Strukturreform kann nur durch Abschaffung der Landesvergabegesetze gelingen
  • Beibehaltung der VOL, VOB und VOF, u.a da nur so die betroffenen Auftragnehmer ihre Expertise für eine handhabbare Vergabepraxis einbringen können
  • Restriktive Umsetzung etwaiger Ausnahmen im Vergaberecht (z.B. bei Inhouse-Vergaben und öffentlich-öffentlicher Kooperation).
Die komplette Stellungnahme finden sie unter: http://www.bdi.eu/Reform-des-Vergaberechts.htm.
 
 

 

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