BMUB setzt Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten aus


20.06.2016: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat mit Erlass vom 22.04.2016 (B I 7-81064.3/3-1) festgelegt, dass der Auslegungserlass zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung vom 08.12.2015 (B I 7-81064.3/3-1) ausgesetzt wird und zwar bis zur definitorischen Abgrenzung des Begriffs „Endverarbeitendes Unternehmen“.
Bis zur Wiedereinsetzung des Auslegungserlasses zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung ist nach den Regelungen zu verfahren, die bis zum 07.12.2015 gültig waren. Dies heißt, von dem Unternehmen, das Holzprodukte als Bestandteil einer Bauleistung verwendet, ist bei Anlieferung auf der Baustelle zu fordern, dass es den Nachweis erbringt, das Holz bei einem Händler erworben zu haben, der nach FSC und/oder PEFC CoC-zertifiziert ist oder über eine vom BfN oder TI bestätigte gleichwertige Zertifizierung verfügt oder über einen BfN oder TI bestätigten Einzelnachweis verfügt und das die Kriterien des FSC oder PEFC eingehalten werden. Das Formblatt 248 ist in der Fassung „Januar 2011“ zu verwenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: DStGB Dienstleistungs-GmbH
 

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