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Rundschreiben des BMWi zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei Dringlichkeit
17.02.2015: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert aktuell in einem Rundschreiben vom 09.01.2015 über die Anwendung von § 3 EG Abs. 4 lit. D) VOL/A, § 3 Abs. 4 lit. C) VOF sowie § 6 Abs. 2 Nr. 4 SektVO – Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb/Dringlichkeit.
In dem Rundschreiben weist das BMWi auf den sehr engen Anwendungsbereich der Ausnahmevorschriften hin, die äußerst dringlichen Gründen Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb ermöglichen. Neben der Voraussetzung für einen Verzicht auf eine europaweite Bekanntmachung werden in dem Rundschreiben zudem Risiken sowie die organisatorische Maßnahmen von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgezeigt. Das entsprechende Rundschreiben finden Sie hier .