Bundeskabinett beschließt E-Rechnungs-Gesetz


16.08.2016: Die Rechnungstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen soll zukünftig in elektronischer Form möglich sein. So sieht es das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes vor, das am 13.7.2016 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Das Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren von Papierrechnungen gehört damit bald der Vergangenheit an. So sollen Portokosten gespart und der Arbeitsaufwand bei privaten Unternehmen in erheblichem Maße reduziert werden. Damit können die rechnungstellenden Unternehmen der Bundesverwaltung um bis zu 11 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Darüber hinaus werden Ressourcen geschont, Medienbrüche durch die unmittelbare elektronische Übertragung von Rechnungsdaten an die Bundesstellen vermieden und durchgängige sowie konsistente Prozesse von der Bestellung bis zur Bezahlung geschaffen. Die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung finden sich zukünftig im E-Government-Gesetz des Bundes wieder. Sie treten ab dem 27.11.2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Behörden gilt die Neuregelung ab dem 27.11.2019. Zugleich verpflichtet sich die Bundesverwaltung selbst, zukünftig Rechnungen an Bürger und Unternehmen in elektronischer Form anzuzeigen, wenn der Rechnungsstellung ein elektronischer Bestellvorgang vorangegangen ist; beispielsweise im Webshop einer Bundesbehörde. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.

[Quelle: BMI-Pressemitteilung vom 13.07.2016; http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/07/bundeskabinett-beschliesst-e-rechnungs-gesetz.html]
 

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