Bundeskartellamt: Entflechtungen beim Walzasphalt


18.08.2015: Das Bundeskartellamt hat einen Bericht über den Stand seiner Verfahren zur sektorweiten Beseitigung kartellrechtswidriger Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt vorgelegt. Walzasphalt ist der mit über 90 % wichtigste Straßenbelag in Deutschland, wobei der größte Nachfrager die öffentliche Hand ist. Im Jahr 2012 hatte das Bundeskartellamt aufgrund der Erkenntnisse aus einer abgeschlossenen Sektoruntersuchung Walzasphalt Verfahren zur sektorweiten Beseitigung kartellrechtswidriger Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt eingeleitet, da man ein deutschlandweites Netz von teilweise kartellrechtswidrigen Unternehmensverflechtungen aufgedeckt hatte. Der Bericht gibt einen Überblick zum Ziel und dem Verlauf der Entflechtungsverfahren sowie der dabei angewandten Beurteilungsmaßstäbe. Von den ursprünglich eingeleiteten 104 Entflechtungsverfahren, die Gemeinschaftsunternehmen betrafen, wurden inzwischen 96 Verfahren abgeschlossen. Mehr als die Hälfte der Verfahren betrafen Gemeinschaftsunternehmen unter Beteiligung von mindestens zwei der vier größten Asphaltanbieter. In 71 Fällen wurden die bestehenden Unternehmensverbindungen aufgelöst, in 25 Verfahren kam es zur Einstellung, 8 Verfahren konnten noch nicht abgeschlossen werden, da noch keine ausreichenden Entflechtungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Den Bericht finden Sie hier.

 

 

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