Bundesrat beschließt „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“‎


22.10.2015: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.09. zum „Vergaberechtsmodernisierungsgesetz VergRModG“ Stellung genommen. Das Gesetz soll den vierten bis sechsten des GWB ersetzen und setzt zudem die neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht um. Die Stellungnahme des Bundesrat verändert den Entwurf (siehe http://www.abst-sh.de/aktuell.html 08.07.2015) an einigen Punkten: u.a werden die geplanten Statistikpflichten der Länder aufgrund des dortigen Mehraufwands unter dem Vorbehalt „zielführend“ eingestuft. Den Bundesländern wird ein erweiterter Gesetzesvorbehalt eingeräumt: Es soll den Ländern nunmehr möglich sein, nicht nur „Ausführungsbedingungen“ sondern auch „Zuschlagskriterien“ festzulegen.

Das gesamte Reformverfahren für die Oberschwellen-Verfahren muss bis 18.04.2016 noch durch Beschluss der neuen Vergabeverordnung (VOL und VOF) sowie der VOB beendet sein; dann liegt der „Reformball“ für den Unterschwellenbereich bei den Ländern. Der Zeitplan des Bundes ist soweit bekannt durchaus „sportlich“:
 

  • 15.10.2015; 1. Lesung Bundestag
  • 03.12.2015; 2. und 3. Lesung Bundestag
  • 18.12.2015; 2. Durchgang Bundesrat

Die Stellungnahme finden Sie hier.

 

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