Kein Informationsanspruch kommerzieller Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen


20.10.2015: Aus aktuellem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin, dass ein Einfordern von Auftragsinformationen über vergebene Aufträge beim Auftraggeber unzulässig ist: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 2. Januar 2014 (Az.: 1 K 3377/13) dem aggressiven Einfordern von Auftragsinformationen bei öffentlichen Auftraggebern Einhalt geboten. Das kommerzielle Unternehmen hatte mit Hinweis auf die Pressefreiheit für ihr Online-Medium insbesondere Informationen zu vergebenen öffentlichen Aufträgen verlangt, um sie aufzubereiten und zu vermarkten. Das Unternehmen berief sich für den Auskunftsanspruch auf das öffentliche Interesse an mehr Transparenz, auf das Landespressgesetz bzw. den Rundfunkstaatsvertrag des betroffenen Bundeslandes.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung keine dieser Anspruchsgrundlagen akzeptiert. Auftraggeber, die aufgefordert werden, Auskünfte über Beschaffungsvorgänge mitzuteilen, sind hierzu nicht verpflichtet. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg finden Sie unter www.absthessen.de/aktuelles.
 

 

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