Kommunalbetriebe von Umsatzsteuer befreit


20.10.2015: Der Bundestag hat am 24. September 2015 mit dem Protokollerklärungsgesetz eine Regelung beschlossen, die Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und aus anderen Branchen gegenüber kommunalen Betrieben stark benachteiligt. Nach dem neuen § 2 b UStG werden Kommunalbetriebe künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit. Dies hätte zur Folge, dass sie einen Preisvorteil von 19 Prozent gegenüber privatwirtschaftliche tätigen IT-Dienstleistern genießen. Neben der IT-Branche sind insbesondere auch Entsorgungs- und Recyclingbetriebe sowie zahlreiche weitere Dienstleister der Öffentlichen Hand betroffen. Die Folgen des Gesetzes treffen mittelfristig alle Unternehmen der Digitalwirtschaft, die auf Behörden zugeschnittene Leistungen erbringen. Darunter fallen insbesondere viele kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen IT-Services, Rechenzentren und Software. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. BITKOM hält die Regelung für rechtlich bedenklich. Nach seiner Ansicht verstößt sie gegen Art. 13 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die das Prinzip der Wettbewerbsneutralität auch für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen vorsieht. Eine ausführliche Stellungnahme des BITKOM ist hier verfügbar.

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