Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ‎umgesetzt


15.11.2013: Über den Zeitraum der auslaufenden Legislaturperiode hat die Bundesregierung sieben neue Branchenmindestlöhne auf den Weg gebracht, so nun auch für das Steinmetz- und Steinbildhauerhand‎werk.‎ Die neue Lohnuntergrenze in Höhe von 10,13 Euro in den neuen Bundesländern (10,66 Euro ab 01. Mai ‎‎2014) sowie 11,00 Euro in den alten Bundesländern (11,25 Euro ab 01. Mai 2014) gilt seit dem 01. Oktober 2013.‎‎‎
 

Eine Übersicht über alle Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes finden Sie unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/pr-mindestloehne-aentg-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile.


 

 

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