Rechtsschutz (insgesamt) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit konzentrieren


22.10.2015: Der Bund deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) hat sich in seiner Stellungnahme zum aktuellen GWB-Entwurf entschieden gegen eine weitere Verlagerung der Zuständigkeiten bei Streitfällen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen auf die Zivilgerichte ausgesprochen. Der Gesetzentwurf „zersplittert“ nach Ansicht des Verbandes den Rechtsschutz gegen „hoheitliches Handeln im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen“ zu Lasten der Bieter. Zudem könne mit der Konzentration des Rechtsweges auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Vergabeprüfstellen – Vergabekammern – OLG) gemeinsame Entscheidungsprinzipien gefördert und damit die bestehende Rechtsunsicherheit beendet werden.
Der BDVR bemängelt auch, dass der Regierungsentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts wiederum auf eine (gesonderte) Regelung des Rechtsschutzes unterhalb der EU-Schwellenwerte verzichtet. Eine Begründung für die fehlende Regelung enthält der Entwurf nicht. Mehr

 

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