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Ankündigung neuer EU-Schwellenwerte
31.10.2019: Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte für Auftragsvergaben, die in den EU-Vergaberichtlinien festgelegt sind, von der Kommission überprüft, den Wechselkursschwankungen zu den sog. „Sonderziehungsrechte" angepasst und durch Verordnung geändert. Letztmalig erfolgte eine Änderung mit Wirkung zum 01.01.2018.
Nach Mittteilung des Städte- und Gemeindebund NRW, hat die EU-Kommission eine Anpassung der EU-Schwellenwerte angekündigt. Die Anpassung betrifft die „klassische“ Vergaberichtlinie, die Sektorenvergaberichtlinie, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie die Richtlinie Verteidigung und Sicherheit.
Die neuen, dieses Mal nach unten angepassten Schwellenwerte werden ab dem 01.01.2020 gelten. Folgende Werte sind vorgesehen:
- 5.350.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.548.000 Euro)
- 5.350.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.548.000 Euro)
- 214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 221.000 Euro)
- 139.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit144.000 Euro)
- 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 443.000 Euro)
- 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (derzeit 443.000 Euro)
Eine Bekanntmachung der geänderten Schwellenwerte im Bundesanzeiger erfolgt unmittelbar nach deren Veröffentlichung im EU-Amtsblatt.