Bundesverwaltung: Vereinfachungen im Vergaberecht ‎


21.07.2020: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat mit einer Pressemitteilung vom 08.07.2020 Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Der Bundesverwaltung werden damit Möglichkeiten zur Vereinfachungen der Vergabe öffentlicher Aufträge an die Hand gegeben. Diese sind Teil des Konjunkturpakets.

Nachfolgend ein Überblick zu den wesentlichen Erleichterungen:
Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro (netto) mittels einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Bei diesen Vergabeverfahren ist bei einem geschätzten Auftragswert ab 25 000 Euro (netto) im Vorfeld der Vergabe eine ex-ante-Veröffentlichung auf dem Portal des Bundes erforderlich. Der Auftragswert für Direktaufträge erhöht sich auf 3.000 Euro (netto).

Bauaufträge können mittels einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1 000 000 Euro (netto), Freihändige Vergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100 000 Euro (netto) vergeben werden. Die Wertgrenze für den Direktauftrag wird auf 5.000 Euro (netto) angehoben. Angebotsfristen können verkürzt werden.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unberührt bleiben und die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung zu beachten ist.

Die Vereinfachungen gelten auch für Zuwendungsempfänger, die die UVgO oder die VOB/A gemäß Zuwendungsrecht anzuwenden müssen. Die Handlungsleitlinie ist am 09.07.2020 in Kraft getreten und tritt am 31.12.2021 außer Kraft. Die Pressemitteilung und die Handlungsleitlinien finden Sie hier.
 

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