Elektronische Rechnung im öffentlichen Auftragswesen kommt


29.05.2017: Am 10. April 2017 ist das sogenannte „E-Rechnungsgesetz“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit wird die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen umgesetzt. Der Bundestag hatte das E-Rechnungsgesetz bereits am 1. Dezember 2016 verabschiedet. Das „E- Rechnungsgesetz“ bildet zukünftig die Grundlage für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes, für Sektorenauftraggeber sowie für Konzessionsgeber. Öffentliche Auftraggeber müssen sich darauf einstellen, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Die Regelungen gelten zunächst nur für den Bund. Für eine Umsetzung in den Ländern und Kommunen müssen separate Regelungen erlassen werden. Nur das Bundesland Bayern hat bereits Regelungen zur E-Rechnung erlassen und diese in das bayerische E-Government-Gesetz aufgenommen. Betroffen vom E-Rechnungsgesetz ist jedoch nicht nur die öffentliche Hand, auch auf die Unternehmen der privaten Wirtschaft, also die Auftragnehmer wird es Auswirkungen haben. Sie müssen klären, wie sie zukünftig den elektronischen Rechnungsaustausch organisieren wollen. Zu den technischen Details der elektronischen Rechnungsstellung finden sich im Gesetz nur wenige Angaben, sodass diese in einer noch von der Bundesregierung zu erlassenden Rechtsverordnung zu regeln sind. Die obersten Bundesbehörden müssen ab dem 27. November 2018 zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen in der Lage sein. Alle übrigen öffentlichen Auftraggeber, sog. subzentrale Auftraggeber (regionale und kommunale Auftraggeber) dann ab dem 27.November 2019. In diesem Zusammenhang hat der Verband elektronische Rechnung e.V. in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern eine webbasierte Umfrage zum Thema Rechnungsempfang und Rechnungsverarbeitung, Nutzung der E-Rechnung in der eigenen Behörde entworfen, an der sich öffentliche Auftraggeber beteiligen können. Die Umfrage soll wesentliche Erkenntnisse bei der praxisgerechten Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland vermitteln. Die Umfrage finden Sie hier.
 

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