eVergabe – X-Vergabe: Lösungen aus Bietersicht überfällig!‎


27.02.2019: Seit dem 18.10.2018 müssen Auftraggeber bei EU-weiten Ausschreibungen gewährleisten, dass Angebote elektronisch angenommen werden können. Diese Pflicht wird erfüllt, indem ein Vertrag mit einem der folgenden Anbieter von Vergabesystemen abgeschlossen wird:
 

www.ai-ag.de

www.aumass.de/ 

www.bi-medien.de

https://www.bpv-consult.de/expertise/pm (spezialisiert auf komplexe Vergabeprojekte wie                                                                      z. B. ÖPNV)

www.deutsche-evergabe.de

www.dtvp.de 

www.subreport-elvis.de 

www.vergabe.rib.de

http://de.vortal.biz/e-vergabeplattform

 

Aus Bietersicht problematisch ist, dass die Verschiedenartigkeit der Vergabesysteme eine Überforderung darstellen könnte, so dass der vergaberechtliche Grundsatz, möglichst geringe Hürden zum Markt der öffentlichen Beschaffung aufzubauen, ausgerechnet durch die Konkretisierungen der digitalen Abwicklung des Vergabeverfahrens verletzt wird: Die Hürden sind womöglich so hoch, dass das vom Auftraggeber genutzte Vergabesystem darüber entscheidet, ob ein Angebot für einen bestimmten Auftraggeber abgegeben wird.

Abhilfe schaffen sollte das Projekt X-Vergabe, an dessen Ziel eines sog. Multiplattformbieterclients noch gearbeitet wird: Dieses Softwaretool sollte ermöglichen, dass ein Bieter über sein „Lieblingsvergabesystem“ ein Angebot erstellt – der MPBC kommuniziert dann mit jedem anderen Vergabesystem, das die Konformitätsprüfung für X-Vergabe durchlaufen hat. Seit über 10 Jahren lässt diese Lösung auf sich warten, nun hat das zuständige Beschaffungsamt beim Bundesministerium des Inneren einen externen Berater beauftragt, um beim Voranbringen des Themas zu unterstützen.


Eine Lösung ist überfällig, denn in den ersten Bundesländern werden auch im Baubereich nur noch elektronische Angebote akzeptiert. Der Liefer- und Dienstleistungsbereich war hier schon früher „volldigital“ unterwegs – die Problematik aber ist dieselbe. Die Situation scheint in einigen Bundesländern drastischer zu sein als in anderen Bundesländern. In Hamburg beispielsweise sind derzeit sechs der o.g. Anbieter über verschiedene Auftraggeber aktiv.

 

Wünschenswert wäre nun, auf allen Ebenen zur X-Vergabe-Lösung beizutragen: Insbesondere die Anbieter der Vergabesysteme sollten gefragt und dazu angehalten werden, beim Beschaffungsamt die Konformitätsprüfung des seit 2015 vom IT-Planungsrat definierten X-Vergabe-Standards zu durchlaufen.

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
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