Finale Fassung Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht


24.01.2017: Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger (Planung Ende Januar 2017) die Nachfolgeregelung zur VOL/A (1. Abschnitt) für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte darstellen. Die UVgO tritt jedoch nicht bereits mit ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Vielmehr muss sie dann durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung bzw. für die Länder durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt werden. Erst danach gelten die Vorschriften der UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Strukturell orientiert sich die neue UVgO an der für öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung (VgV) von April 2016. Es werden jedoch einfachere Regelungen für den Unterschwellenbereich eröffnet. Ein zentrales Element des neuen Rechtsrahmens ist die umfassende Digitalisierung der Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (E-Vergabe). Als Kernelemente der Digitalisierung müssen Auftraggeber künftig öffentliche Aufträge im Internet bekannt machen und die Vergabeunterlagen den Unternehmen kostenfrei und direkt abrufbar zur Verfügung stellen. Auch sollen Bewerber und Bieter nach einer Übergangszeit bis Ende 2019 ihre Teilnahmeanträge und Angebote grundsätzlich nur noch elektronisch einreichen.

 

Die Fassung der UVgO, wie sie an den Bundesanzeiger verschickt wurde, finden Sie hier. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zudem Erläuterungen zur UVgO veröffentlicht.

 

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