Hessisches Präqualifikationsregister ist erstes amtliches Verzeichnis für alle Leistungsbereiche


Das Hessische Präqualifikationsregister (HPQR) ist bundesweit das erste und einzige amtliche Verzeichnis, in das sich alle Unternehmen unabhängig von ihrem Leistungsbereich eintragen lassen können. Das HPQR ist seit Ende letzten Jahres bei der EU notifiziert und somit gemäß Artikel 64 EU RL 2014/24/EU ein anerkanntes amtliches Verzeichnis. Für amtliche Verzeichnisse ist in der Richtlinie verankert, dass öffentliche Auftraggeber die Präqualifizierung als Nachweis der Eignung akzeptieren müssen.

Im HPQR werden Unternehmen aus allen Branchen, Gewerken und Bereichen präqualifiziert: Liefer-, Dienst-, Bauleistungen sowie geistig-schöpferische Dienstleistungen. „Besonders profitieren davon Unternehmen, die sowohl Dienst-/Lieferleistungen als auch Bauleistungen erbringen“, erläutert Brigitta Trutzel, Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle Hessen. Ob eine Leistung als Bauleistung nach VOB oder aber als Liefer-/Dienstleistung nach VgV/UVgO/VOL ausgeschrieben wird, entscheidet nämlich die Vergabestelle.

In Deutschland sind die bekanntesten Präqualifikationssysteme PQ-Bau für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie AVPQ, das amtliche Verzeichnis der IHKs für Dienst- und Lieferleistungen. Bei sehr vielen Unternehmen lassen sich die Tätigkeiten jedoch nicht so eindeutig einem Bereich zuordnen. „Diese Unternehmen tappen schnell in die Falle, wenn sie die „falsche“ PQ-Urkunde vorlegen, denn sie werden aus rein formalen Gründen vom Verfahren ausgeschlossen“, warnt Trutzel. Wenn die Vergabestelle beispielsweise eine Bauendreinigung oder den Baumschnitt an einer Autobahn als Bauleistung ausschreibt und das Unternehmen eine Eintragung ins amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ-Urkunde) vorlegt, wird es zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso führt die Vorlage einer Eintragung in die Präqualifikationsdatenbank PQ-VOB bei einer Ausschreibung nach VgV/UVgO/VOL zum Ausschluss des Bieters. In Hessen hat man mit dem HPQR eine einheitliche Präqualifizierung über sämtliche Leistungen eines Unternehmens eingerichtet. Eine HPQR-Urkunde kann sowohl bei Ausschreibungen nach VOB als auch nach VgV/ UVgO/VOL als Nachweis der Eignung eingereicht werden und ist als gleichwertiger Nachweis EU-weit anzuerkennen.

Mit der vorgelagerten Prüfung der Eignungsnachweise durch eine unabhängige Präqualifizierungsstelle ersparen sich Auftraggeber die Einzelprüfung im konkreten Vergabeverfahren. Bieter legen statt vieler Einzelnachweise eine Urkunde mit einer PQ-Nummer vor, die ein Jahr gültig ist. Allgemeine Kontaktdaten der präqualifizierten Unternehmen sind auch für private Auftraggeber sichtbar. Öffentliche Auftraggeber können mit der PQ-Nummer in der Datenbank auch die Nachweisdokumente der gelisteten Unternehmen einsehen.

 

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