Leitfaden“ Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen“‎


02.10.2017: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ einen Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge erarbeiten lassen. Mit diesem Leitfaden soll nach einem BMUB-Rundschreiben vom 06.09.2017 „ der Bundesbauverwaltung der praktische Umgang mit der durch die Vergaberechtsreform 2016 erstmals in das nationale Vergaberecht eingeführte Möglichkeit der Selbstreinigung eines Bieters (§ 6f EU VOB/A, § 125 GWB) erleichtert werden.“ Die Prüfung der Selbstreinigung wird nach dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), welches am 29. Juli 2017 in Kraft getreten ist grundsätzlich durch das Register führende Bundeskartellamt vorgenommen. Jedoch treten die im Gesetz normierten Melde-, Abfrage und Prüfpflichten erst in Kraft, wenn eine Rechtsverordnung der Bundesregierung die näheren Einzelheiten geregelt und das Bundeskartellamt die technisch-organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat. Hiermit wird nach Auffassung BMUB 2019/2020 zu rechnen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt bietet der Leitfaden eine wertvolle Hilfestellung für die Praxis. Den Leitfaden finden Sie hier.

Quelle: DStGB | BMUB

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