Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung

15.02.2022: Vom Bundeskabinett wurde im November 2022 der Masterplan Ladeinfrastruktur II verabschiedet. Als Gesamtstrategie der Bundesregierung für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur enthält der vorliegende Masterplan Ladeinfrastruktur II entscheidende neue Weichenstellungen, um im Bereich der Ladeinfrastruktur die Voraussetzungen für die erfolgreiche Entwicklung des Markthochlaufs der Elektromobilität zum breiten Massenmarkt zu schaffen. Besonderes Augenmerk legt dieser Masterplan II auf die optimale Integration von Ladeinfrastruktur und Stromsystem (Strommarkt und Stromnetz).

 

Um die Ziele in der aktuellen Markthochlaufphase erreichen zu können, enthält der Masterplan insgesamt 68 Maßnahmen. Davon betreffen diverse auch öffentliche Vergaben im Bereich der Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kommunen. Im Bereich der Autobahnen finden sich hier beispielsweise die Maßnahme 17 – Ausschreibung weiterer Schnelladepunkte – und Maßnahme 18 – Ausschreibung auf Rastanlagen – sowie in Maßnahme 31 – Verfahren zur Ausschreibung von Ladeinfrastruktur auf Bundesflächen.  In der Maßnahme 29 werden Ausschreibungsmuster und Leitlinien für kommunale Ausschreibungen bis zum Quartal 2/2023 in Aussicht gestellt.

 

Auch im Bereich des Straßengüterverkehrs sollen E-LKW im Regionalverkehr sowie im Fernverkehr eine zentrale Rolle spielen. Die europäischen CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge bewirken, dass die Industrie zeitnah weitere elektrische Fahrzeuge auf den Markt bringen wird. Hierfür ist ein dem Fahrzeughochlauf vorauslaufendes, bedarfsgerechtes Ladenetz erforderlich, das auch die Langstreckenmobilität ermöglicht und so ausreichend Planungssicherheit für die Logistikbranche und die Fahrzeughersteller gewährleistet. Hierfür sind in diesem Masterplan unter anderem die Maßnahmen 61 und 62 vorgesehen, die sich mit dem Konzept für den Aufbau und Ausschreibungen eines initialen Ladenetzes für LKW befassen.

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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