Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz – Weiterentwicklung der Regelungen zu Beschaffungen der öffentlichen ‎Hand


30.03.2020: Am 12.02.2020 hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz zugestimmt, mit dem die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der EU erfolgt. Mit den Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden auch die Regelungen zu Beschaffungen der öffentlichen Hand weiterentwickelt. In der amtlichen Begründung heißt es dazu, dass mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Umweltschutzes und zur Förderung der Ressourceneffizienz u.a. auch die öffentliche Beschaffung fortentwickelt werden soll. Danach ist für die Behörden des Bundes, die der Aufsicht des Bundes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstige Stellen eine Bevorzugungspflicht (bisher lediglich Prüfpflicht) für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse vorgesehen. Nach dem neuen § 45 Abs. 2 KrWG ist bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen, ohne das damit Rechtsansprüche Dritter begründet werden, Erzeugnissen der Vorzug zu geben, die
 

  • in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind,
  • durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind,
  • sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen oder
  • im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen.


Das gilt, soweit die Erzeugnisse für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind, durch ihre Beschaffung oder Verwendung keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen, ein ausreichender Wettbewerb gewährleistet wird und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
 

 

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