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Rundschreiben des BMWi veröffentlicht: Anwendung des Vergaberechts bei Beschaffungen mit Bezug zur Coronavirus-Pandemie
20.03.20: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Rundschreiben vom gestrigen Tage aktuelle Informationen zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht.
Es geht vor allem um Verfahrenserleichterungen, beschleunigte Verfahren und die Ausweitung bestehender Verträge im Zusammenhang mit Corona. Neben medizinischen Gütern sind z.B. auch technische Leistungen wie Videokonferenzen erfasst.
Das Rundschreiben ist gestern mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und kann demgemäß sofort angewandt werden.
Das BMWi-Rundschreiben vom 19.03.2020 finden Sie hier.