April 2021: Der Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) für den Liefer- und ‎Dienstleistungsbereich


Rechtliche Grundlage

Für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte sieht § 48 Abs. 8 Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit der Eintragung von Bewerber oder Bieter aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich im Amtlichen Verzeichnis vor. Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist die Eintragungsmöglichkeit in § 35 Abs. 6 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt. Neben Unternehmen (auch Handwerksunternehmen) können sich auch Freiberufler eintragen lassen. Die Eintragung von Bauunternehmen ist nicht möglich. Für die Präqualifizierung von Bauunternehmen besteht ein eigenes System (PQ-VOB).

Zuständig für die Führung des Amtlichen Verzeichnisses sind die Industrie- und Handelskammern. Die Führung des Amtlichen Verzeichnisses stellt eine hoheitliche Aufgabe dar. Die Verwaltung der zentralen Datenbank erfolgt durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK). Für die Eintragung bayerischer Unternehmen ist die IHK für München und ‎Oberbayern (IHK) zuständig. Bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen bindet die IHK das ‎Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. ein.

Prüfung und Nachweis der Eignung

Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt gemäß § 122 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 31 Abs. 1 UVgO ausschließlich an Unternehmen, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) und die nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen sind.

Neben der Vorlage einer Eigenerklärung, Angaben, Bescheinigungen und sonstigen Nachweisen (§ 48 Abs. 1 VgV, § 35 Abs. 1 UVgO) kann der Nachweis der Eignung vom Bewerber oder Bieter auch durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis erbracht werden. Ist das Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis eingetragen besteht zu dessen Gunsten eine Eignungsvermutung, mit der Folge, dass die Vergabestelle die Eignung des Unternehmens nur in begründeten Ausnahmefällen in Zweifel ziehen darf. Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum bisherigen System der PQ-VOL. Die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis muss von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden.

Vorteile der Eintragung


Für die Unternehmen entfällt bei Eintragung in das Amtliche Verzeichnis die Beibringung von Einzelnachweisen in jedem einzelnen Vergabeverfahren, womit sich der Aufwand als auch die Gefahr eines formalen Ausschlusses, beispielsweise wegen nicht mehr aktueller Nachweise, erheblich mindert. Daneben reduzieren sich für Unternehmen, die sich mehrmals innerhalb eines Jahres an Vergabeverfahren beteiligen, die Kosten, da grundsätzlich nur einmal jährlich die Nachweise gegenüber der PQ-Stelle bzw. der IHK aktualisieren werden müssen. Im Weiteren ermöglichen die Angaben der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis dem Unternehmen die Erstellung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), die der Bieter oder Bewerber seinen Unterlagen beifügen kann, wenn er die zusätzlich auftragsbezogenen Angaben macht.

Nach § 28e SGB IV, der durch das Paketboten-Schutz-Gesetz (in Kraft getreten am 23. November 2019) geändert wurde, können Generalunternehmen ihre Haftung für Sozialbeiträge ihrer Nachunternehmen ausschließen, wenn die Nachunternehmen im Amtlichen Verzeichnis eingetragen sind. Das Gesetz betrifft Pakete mit einem Einzelgewicht von bis zu 32 kg, soweit diese in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t befördert werden, sowie die stationäre Bearbeitung von Paketen (sortieren für den weiteren Versand in Verteilzentren).

Voraussetzungen der Eintragung

Die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis setzt eine Präqualifizierung des Unternehmens voraus. Das Unternehmen muss nachweisen, dass es über die erforderliche Eignung verfügt und dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Dazu muss das Unternehmen einmal jährlich bei der PQ-Stelle die vorgesehenen Dokumente nach der Liste der Eignungsnachweise einreichen.  Nach abschließender Prüfung wird das Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis eingetragen. Bei Angabe seines Angebots gibt das Unternehmen nur noch seinen individuellen Zugangscode an oder fügt das Zertifikat als Kopie bei. Mittels der auf dem Zertifikat angegebenen individuellen Zertifikatsnummer kann der öffentliche Auftraggeber auf die aufgeführten Einzelnachweise online zugreifen.

Amtliches Verzeichnis und Vergabehandbuch für Lieferungen und Leistungen Bayern - VHL Bayern

Im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer-und Dienstleistungsbereich werden Unternehmen geführt, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber den Auftragsberatungszentren nachgewiesen haben. Das Amtliche Verzeichnis ist abrufbar unter: www.amtliches-verzeichnis.ihk.de

Die Eignungsnachweise können im Amtlichen Verzeichnis nur durch Eingabe der Zertifizierungsnummer und des Zugangscodes eingesehen werden. Bei Öffentlichen Ausschreibungen werden diese Nummern vom Unternehmen im Angebotsschreiben eingetragen. Bei Beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben können die Zertifikatsnummer und der Zugangscode bei den präqualifizierten Unternehmen erfragt werden. Die Vergabestellen werden gebeten, Firmen auf die Möglichkeit einer Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich hinzuweisen. Die Richtlinien und Formblätter des VHL Bayern im Bereich der Eignungsprüfung wurden entsprechend aktualisiert (Stand: Juni 2020). Das VHL Bayern ist in der Lesefassung als aktuelle Version im Internet verfügbar unter: https://www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/lieferunddienstleistungsauftraege/index.php

Die bearbeitbaren Formblätter finden sich ebenfalls unter dem vorgenannten Link.

Amtliches Verzeichnis und E-Vergabe

Für die die Durchführung von E-Vergaben besteht für E-Vergabeplattformen ein Service, der dem öffentlichen Auftraggeber, der diese Plattform für seine Vergabeverfahren nutzt, signalisiert, ob ein Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder nicht.

Recherche von Unternehmen

Mittels des Amtlichen Verzeichnisses kann auch nach Unternehmen gesucht werden. Die allgemeinen Unternehmensdaten und die Tätigkeitsbereiche sind öffentlich zugänglich. Dies ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern nach geeigneten Unternehmen für beispielsweise eine Verhandlungsvergabe zu recherchieren und diese dann zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Mögliche Suchkriterien dabei sind:
 

  • Ort/PLZ
  • Bundesland
  • CPV-Code


Verfahrenskosten

Für die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis fällt eine Eintragungsgebühr und das Entgelt für die vorangestellte Präqualifizierung in Höhe von 250 € an. Enthalten sind darin die Ersterfassung und die Aktualisierungen über die Laufzeit von einem Jahr. Die Aktualisierungen erfolgen dabei tagesaktuell. Ansprechpartnerin für das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich beim Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. ist Vera Rüdiger, Telefon: 089/5116-3173, E-Mail: ruediger@abz-bayern.de.

Weitere Informationen zum Amtlichen Verzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite.

Stand: April 2021

Ihr persönlicher Kontakt Vera Rüdiger
Telefon: 089/5116-3173
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