Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
UBA ‒ Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen
18.08.2020: Der Leitfaden gilt für Kehrmaschinen und Abfallsammelfahrzeuge sowie für mobile Maschinen und Geräte gemäß VO (EU) 2016/1628, die mit fossilen Kraftstoff betreiben werden. Er nimmt insbesondere die Reduzierung von Schadstoff- und Geräuschemission in den Blick und orientiert sich an den Grenzwerten, des Umweltzeichens „Der blaue Engel“. Der Leitfaden enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Leistungsbeschreibung (Kriterien des Blauen Engels DE-UZ 59a) und bei der Festlegung von Zuschlagskriterien.
Im Anhang des Leitfadens findet sich ein Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen mit Angaben zur Nachweisführung, hinsichtlich dem Umweltzeichen Blauer Engel für Kommunalfahrzeuge oder gleichwertiger Gütezeichen, zu Geräuschemissionen, zu Schadstoffemissionen und zur Lackierung und Beschichtung. Der Fragebogen ist als Anlage zum Leistungsverzeichnis gedacht. Hinsichtlich der umweltbezogenen Anforderungen ist damit nur ein entsprechender Verweis im Leistungsverzeichnis erforderlich, um den Auftragsgegenstand eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Eine geeignete Formulierung für einen solchen Verweis findet sich ebenfalls im Leitfaden. Den Leitfaden finden Sie hier.