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Einreichen einer Beschwerde bei der EU-Kommission
Jede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über einen Mitgliedstaat einreichen, um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltung) oder eine Praxis, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts verstößt.
Das von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Beschwerdeformular wird für das Einreichen einer Beschwerde empfohlen, muss jedoch nicht zwingend verwendet werden. Eine Beschwerde kann der Europäischen Kommission auch in Form eines einfachen Briefs oder einer E-Mail-Nachricht übermittelt werden. Es liegt jedoch im Interesse des Beschwerdeführers, möglichst viele relevante Angaben zu machen.
Überflüssige persönliche Angaben sollten vermieden werden. Das ausgefüllte Formular kann entweder in einer der Vertretungen der Europäischen Kommission in den Mitgliedstaaten abgegeben oder auf dem Postweg an folgende Anschrift gesandt werden:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
z. H. der Generalsekretärin
B-1049 Brüssel
Belgien.
Weitere Informationen sowie das Beschwerdeformular erhalten Sie hier.
Stand: Juni 2019