Bayern: Staatsregierung sieht Handlungsbedarf zur Anhebung der Schwellenwerte

12.12.2022: Die Bayerische Staatsregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Anhebung der EU-Schwellenwerte am 22. November beschlossen. Der Entschließungsantrag wird mit den seit 28 Jahren nahezu unveränderten Schwellenwerten für europaweite Auftragsvergaben begründet. Die erhebliche Verteuerung insbesondere von Bauleistungen in den vergangenen Jahren sowie die aktuelle Inflation sorgten dafür, dass immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben europaweit auszuschreiben sind. Die Schwellenwerte müssten deshalb markpreisgerecht angehoben werden. Wenn hierdurch künftig weniger Vergabeverfahren EU-weit auszuschreiben wären, reduzierten sich Verwaltungsaufwand und Kosten sowohl der öffentlichen Auftraggeber, bei denen es sich aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik um eine Vielzahl von kleinen Auftraggebern mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen handele, als auch der oft mittelständischen Auftragnehmer.

 
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene unverzüglich für eine inflationsbedingte Erhöhung der EU-Schwellenwerte und einen jährlichen statt des bisherigen zweijährigen Anpassungsturnus einzusetzen. Für die Umsetzung soll die EU-Kommission zügig Verhandlungen mit der Welthandelsorganisation über das Government Procurement Agreement (GPA) aufnehmen. 
 
Auch für die Einführung eines Sonderschwellenwerts für Planungsleistungen/freiberufliche Leistungen solle sich die Bundesregierung stark machen. Aufträge für Planungsleistungen müssten schon ab einem geringen Auftragswert europaweit ausgeschrieben werden, was für die staatlichen und kommunalen Bauämter eine enorme Mehrbelastung darstelle. Die Systematik der unterschiedlich hohen EU- Schwellenwerte für Dienst- und Bauleistungen führe zu einem Wertungswiderspruch bei Infrastruktur und Bauprojekten. Bauleistungen seien erst ab einem Wert von 5.382.000 € europaweit auszuschreiben. Für die zugehörigen Planungsleistungen ist dies aufgrund der Abhängigkeit der Honorare von den Baukosten dagegen bereits bei Bausummen ab 2,3 Mio. € der Fall.
 
Sollte die Einführung eines solchen Sonderschwellenwerts für Planungsleistungen/freiberufliche Leistungen nicht umsetzbar ist, wird die Bundesregierung gebeten, zumindest auf eine Erfassung solcher Leistungen als soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber gemäß Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU hinzuwirken. Aufgrund des höheren Schwellenwerts von derzeit 750.000 würde sich Anzahl der europaweit auszuschreibenden Aufträge deutlich verringern. In der Praxis habe sich ohnehin gezeigt, dass Planungsleistungen/freiberufliche Leistungen in der Regel nicht binnenmarktrelevant sind, so dass auch bei europaweiten Ausschreibungen kaum Angebote aus dem Ausland eingehen. 
Der Antrag wurde am 25. 11. 2022 in erster Lesung im Bundesrat behandelt und federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an die Ausschüsse für Fragen der Europäischen Union sowie Wohnungsbau zugewiesen.
 
Den Entschließungsantrag des Freistaats Bayern finden Sie unter:
 

 

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