Digitale Angebotsabgabe bei nationalen Vergabeverfahren


14.09.2018: Im Zuge der ab dem 19. Oktober 2018 zwingenden Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten bei EU-weiten Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch in Textform über eine Vergabeplattform und der grundsätzlichen Zulassung von elektronischen Angeboten in Textform auch im Unterschwellenbereich bereits vor Ablauf der einschlägigen Übergangsfristen nach der UVgO, weist das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in einem Informationsschreiben Unternehmen darauf hin, dass diese Regelung grundsätzlich auch bei nationalen Vergabeverfahren der Staatsbau- und Wasserwirtschaftsverwaltung Anwendung findet. Damit ist die Abgabe von Angeboten für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (ohne freiberufliche Leistungen) ab dem 19. Oktober 2018 auch im Unterschwellenbereich grundsätzlich nur noch elektronisch in Textform über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de möglich. Wie Unternehmen dabei vorgehen, wird anschaulich in einem Video dargestellt: https://www.youtube.com/watch?v=zxCp07TmVlA&feature=youtu.be

 

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