Kommunale Auftragsvergaben; Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien


Mit Schreiben vom 08.03.2021 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) auf das neue Informationsangebot des StMWi hingewiesen und hierbei seine Bitte wiederholt, dass die Kommunen Beispiele ihrer Beschaffungen mitteilen, in denen Nachhaltigkeitskriterien eingesetzt wurden. Dies kann ohne besondere Formvorgaben durch Übermittlung geeigneter Unterlagen (z.B. Bekanntmachungen, Leistungsbeschreibungen, Vergabevermerke, Leitfäden, Gremienbeschlüsse etc.) an das Postfach nachhaltigebeschaffung@stmi.bayern.de des StMI erfolgen. Die Dokumente werden vom StMI an die Portale der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (www.nachhaltige-beschaffung.info) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (www.kompass-nachhaltig-keit.de) übermittelt. Die Praxisbeispiele werden dann anonymisiert im Internet eingestellt.

In dem Schreiben finden sich hinsichtlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in das Vergabeverfahren Hinweise auf die Anlage 9 der Vergabestatistikverordnung, die Beispiele für entsprechende Kriterien anführt, zur Berücksichtigung des sozialen Kriteriums der Gleichstellung der Geschlechter und der Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Das Schreiben finden Sie unter: https://www.stmi.bayern.de/kub/kommunale_vergaben/index.php.

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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