Leitfaden zur Umsetzung der E-Rechnung


26.10.2020: Der Bayerische Landkreistag hat einen Leitfaden zur Umsetzung der E-Rechnung in den Landratsämtern veröffentlicht. Dieser nimmt die seit dem 18.04.2020 bestehende Verpflichtung E-Rechnungen aus Auftragsvergaben im Oberschwellenbereich elektronisch entgegenzunehmen und deren Erweiterung auf Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich ab dem 18.04.2022 in den Blick. Der Leitfaden stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor und gibt Empfehlungen und Hinweise zur Übermittlung, zum Empfang, zur Verarbeitung und Aufbewahrung von E-Rechnungen sowie zum elektronischen Anordnungswesen, welches eine durchgängige medienbruchfreie Rechnungsbearbeitung ermöglicht und aus Wirtschaftlichkeitsgründen empfohlen wird. Parallel dazu erfolgt auch eine Darstellung, wie eingehende E-Rechnungen ohne elektronischen Workflow verarbeitet werden können. Den Leitfaden finden Sie hier.
 

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