Sozial und umweltgerecht hergestellte Kleidung im bayerischen Beschaffungswesen


26.11.2020: Mit Schreiben vom 09.11.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf einen Beschluss des Bayerischen Landtags (Drucksache 18/10505) vom 13.10.2020 hingewiesen, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, im Rahmen der Beschaffung durch den Freistaat Bayern und durch Unternehmen, auf die der Freistaat maßgeblichen Einfluss hat, darauf zu achten, dass soweit möglich und mit den EU-Vergabevorschriften vereinbar, nur Textilien eingekauft oder gemietet werden, die ein Siegel für nachhaltige Textilien aufweisen und die Ressorts um dessen Umsetzung ersucht.
 

Das Schreiben weist auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung bei Nutzung und Berücksichtigung nachhaltiger Produkte und den im Vergaberecht bestehenden Grundsatz der Nachhaltigkeit hin und gibt Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses. Angesprochen werden hierbei die Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR), mit der Möglichkeit, in der Leistungsbeschreibung Aspekte des Umweltschutzes vorzusehen und die Bekanntmachung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit sowie der Einsatz von Gütezeichen zum Nachweis für die Einhaltung von Nachhaltigkeitsaspekten. Die im Textilbereich bestehenden Siegel werden genannt und zum Auffinden geeigneter Gütezeichen, Formulierungshilfen für Ausschreibungen und Anbieter zertifizierter Produkte auf die Internetseite Kompass Nachhaltigkeit verwiesen.

 

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