Bundesweit höchster Vergabemindestlohn ab Mai 2021‎


Mit Gesetz vom 13. Mai 2021 (Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes, GVBl. I 2021, Nr. 9) wird in Brandenburg das bundesweit höchste Vergabemindestentgelt in Höhe von 13,00 Euro je Zeitstunde eingeführt. Gleichzeit wird die Anwendbarkeitsgrenze des Brandenburgischen Vergabegesetzes angehoben. Das Brandenburgische Vergabegesetz ist dann für Liefer- und Dienstleistungen ab 5.000 Euro und für Bauleistungen ab 10.000 Euro Auftragswert anwendbar. Die Änderungen treten ab 1. Mai 2021 in Kraft.

Ihr Ansprechpartner:
Thorsten Golm, thorsten.golm@abst-brandenburg.de, Tel.: 030-374460711

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
E-mail schreiben