Gesetzesentwurf zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)‎


Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat Anfang dieses Jahres einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes vorgelegt. Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern nutzten die Gelegenheit, um Ihre wirtschaftspolitischen Positionen im Rahmen einer Stellungnahme zu erläutern.

Unter dem Aspekt der Verschlankung des Thüringer Vergabegesetzes plant die CDU-Fraktion die Vorschriften zur Berücksichtigung von ökologischen Aspekten bei den Ausschreibungsverfahren zu minimieren. Zudem sollen die im ThürVgG verankerten Vorschriften zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Einhaltung der internationalen Kernarbeitsnormen (ILO) und zur Berücksichtigung von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern aus dem bisherigen Vergabegesetz gestrichen werden. Der in der Vorschrift des § 19 ThürVgG geregelte Rechtschutz für Vergaben im Baubereich soll erweitert werden. Bereits ab einem Auftragswert von 75.000 Euro netto sollen zukünftig Vergabenachprüfungsverfahren (VOB) möglich sein.

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