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Bericht über die Überwachung der Auftragsvergabe – Reformvorschläge der Bundesrepublik zu EU-Vergaberecht angekündigt
Die von den Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission auf Grundlage der Vergaberichtlinien im 3-Jahres-Rhythmus zu übermittelnden Überwachungsberichte zur Vergabe öffentlicher Aufträge wurden veröffentlicht. Die Berichte sollen Informationen enthalten
- über die häufigsten Ursachen einer falschen Anwendung oder Rechtsunsicherheit, einschließlich möglicher struktureller oder wiederkehrender Probleme bei der Anwendung der Vorschriften,
- über das Ausmaß der Beteiligung von KMU an der öffentlichen Auftragsvergabe
- und über Vorbeugung, Aufdeckung und angemessene Berichterstattung über Fälle von Betrug, Bestechung, Interessenkonflikten und sonstigen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingereichte Bericht sieht die Hauptursachen für eine falsche Anwendung in fehlenden Rechtskenntnissen oder Unsicherheiten, wie Rechtsnormen anzuwenden seien. Auch die Nichteinhaltung von Fristen, die Nichtveröffentlichung von Eignungskriterien oder eine nicht hinreichende Dokumentation könnten vorkommen. Ein strukturelles Problem sieht das BMWK jedoch nicht.
Zu den Maßnahmen, mit denen festgestellte Probleme abgemildert werden sollen, zählt das BMWK u.a.
- Vier-Augen-Prinzip,
- interne Qualitätssicherung,
- Fachaufsicht (inkl. Leitfäden/Fachaufsichtskonzept),
- Stichprobenartige Überprüfung von Vergaben, z.B. durch Rechnungsprüfungsstellen, Justiziariat, unabhängige Prüfstellen,
- Entwicklung und Fortschreibung von Maßnahmenkonzepten zur Verbesserung der Vergabepraxis,
- hinreichende Personalausstattung, mehr vergaberechtlich qualifiziertes Personal,
- die Einrichtung und Nutzung zentraler Vergabestellen (Spezialisierung, Bündelung von Know-how und Erfahrungswissen, gezielte Beratungskompetenz); Rahmenvertragsplanung für verschiedene Bedarfsträger öffnen,
- Schulungen und Fortbildungen (Vergaberecht und Korruptionsprävention).
Aktuell würden Änderungsbedarfe im EU-Rechtsrahmen auf Grundlage der Konsultation zum Reformvorhaben (Vergabetransformationspaket) im nationalen Vergaberecht geprüft. Die Bundesrepublik werde entsprechende Vorschläge auf europäischer Ebene einbringen. Das werde auch eine Anpassung der Schwellenwerte betreffen. Man stimme hier den Bundesländern zu, die bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Bundesinitiative die Einführung eines Sonderschwellenwertes gefordert hatten, dass der lediglich an Wechselkursentwicklungen orientierte Mechanismus zur Anpassung der vergaberechtlichen Schwellenwerte im Wesentlichen Inflations- und sonstige Preisentwicklungen nicht abdecke.
Den Länderbericht finden Sie hier.